Alles Wichtige zum CMG Fahrtenbuch – kompakt in sechs Kategorien geordnet. Finden Sie nicht die passende Antwort? Schreiben Sie uns gern eine E-Mail, wir helfen persönlich weiter.
Zahlung, Lieferzeit, Widerruf.
Das CMG Fahrtenbuch kostet 279 € als einmalige Zahlung – inklusive Hardware, vorkonfigurierter SIM-Karte und Portal-Zugang. Es gibt kein Abo und keine wiederkehrenden Gebühren.
Im Shop können Sie per PayPal oder Vorkasse per Überweisung bezahlen. Nach Zahlungseingang wird das Paket innerhalb von zwei Werktagen versendet.
Nach Zahlungseingang versenden wir innerhalb von zwei Werktagen. Die Zustellung durch den Versanddienstleister dauert in der Regel einen bis drei Werktage. Insgesamt sollte das Paket spätestens eine Woche nach Bestellung bei Ihnen sein.
Der Versand innerhalb Deutschlands ist kostenfrei. Lieferungen ins EU-Ausland sind auf Anfrage möglich – wir nennen Ihnen die Versandkosten individuell vor Vertragsschluss.
Ja. Als Verbraucher haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt der Ware. Der CMG Tracker kann innerhalb dieser Frist zurückgegeben werden, sofern er nicht bestimmungsgemäß gebraucht wurde (über das reine Ausprobieren hinaus). Details finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
Als gewerblicher Kunde (B2B) greift das gesetzliche Widerrufsrecht nicht automatisch. Bei technischen Problemen helfen wir Ihnen aber selbstverständlich weiter.
OBD-Tracker, Kompatibilität, Inbetriebnahme.
Die grundlegende GPS-Erfassung funktioniert in praktisch jedem Pkw ab Baujahr 2001 mit OBD2-Schnittstelle. Das betrifft fast alle Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind – sowohl Verbrenner als auch Hybrid- und Elektrofahrzeuge.
Welche zusätzlichen OBD-Auswertungen (Tankstand, Verbrauch, Fehlercodes, Bordspannung, E-Auto-Ladezustand) Ihr Fahrzeug liefert, hängt vom konkreten Modell ab. Das System ermittelt das nach 10 Fahrten automatisch per OBD-Check und zeigt Ihnen das Ergebnis im Portal.
Das CMG Fahrtenbuch enthält alles, was Sie zum Start brauchen:
CMG Tracker (OBD2-Hardware) · OBD-Verlängerungskabel für unauffälligen Einbau bei Platzmangel · vorkonfigurierte SIM-Karte für den Datenversand (Datenvolumen reicht typisch 3–6 Jahre) · persönlicher Zugang zum Portal · gedruckte Kurzanleitung · GoBD-Konformitätserklärung als PDF.
Der OBD2-Anschluss befindet sich in fast allen Fahrzeugen im Fußraum unter dem Lenkrad – meist links oder rechts neben der Lenksäule, manchmal hinter einer kleinen Abdeckung. Einstecken, bis der Stecker einrastet – das ist alles. Kein Werkzeug, keine App, keine Kabel.
Die Aufzeichnung startet automatisch beim nächsten Motorstart. In der Kurzanleitung im Paket zeigen wir die typischen OBD2-Positionen in Bildern.
Sie wissen nicht, wo der OBD-Anschluss in Ihrem Fahrzeug sitzt? Auf klavkarr.de können Sie Ihr Modell auswählen und bekommen die genaue Lage des Steckers angezeigt – das spart die Suche im Fußraum. Praktisch auch vor dem Kauf, um den Einbauort zu prüfen.
In den allermeisten Fahrzeugen nicht – das Gerät ist flach gebaut und ragt nur wenige Zentimeter aus dem OBD-Anschluss heraus. Es sitzt unterhalb des Lenkrads und ist im normalen Fahrbetrieb weder sichtbar noch spürbar.
Bei einigen Fahrzeugen (besonders kleinen PKW oder solchen mit ungünstiger OBD-Position) kann der Tracker im Weg sein – etwa wenn der Stecker sehr tief im Fußraum sitzt und beim Einsteigen das Knie streift. Deshalb liefern wir jedem Paket ein Verlängerungskabel mit, mit dem Sie den Tracker an eine unauffälligere Stelle verlegen können (z. B. hinter die Seitenverkleidung, unter den Beifahrersitz oder ins Handschuhfach).
Beim Werkstattbesuch muss die Werkstatt den Stecker kurzzeitig abziehen, wenn sie selbst über OBD auf das Fahrzeug zugreifen will. Das System erkennt automatisch, dass die Verbindung unterbrochen war, und dokumentiert dies nachvollziehbar.
Finanzamt, Nachprüfbarkeit, Konformitätserklärung.
Das Finanzamt erteilt keine generelle Anerkennung für elektronische Fahrtenbücher – die Anerkennung erfolgt immer im Einzelfall anhand der tatsächlichen Führung. Das gilt für alle Anbieter, nicht nur für CMG.
Entscheidend sind zwei Dinge: Erstens muss das System die GoBD-Anforderungen technisch erfüllen (Unveränderbarkeit, Vollständigkeit, zeitnahe Führung). Das ist bei CMG durch SHA-256-Hash-Kette, Append-Only-Datenmodell und Audit-Log der Fall – die Konformitätserklärung (PDF) dokumentiert das im Detail. Zweitens müssen Sie als Nutzer das Fahrtenbuch ordnungsgemäß führen (Fahrtzweck binnen 7 Tagen, keine Lücken ohne Erklärung).
Das hängt davon ab, ob Sie das Fahrzeug schon vorher genutzt haben.
Neues Fahrzeug: Schaffen Sie ein Fahrzeug im laufenden Jahr an oder wird es Ihnen erstmals überlassen, können Sie die Fahrtenbuchmethode ab dem ersten Nutzungstag wählen. Der CMG Tracker sollte dann von Beginn an eingebaut sein.
Fahrzeug, das Sie bereits nutzen: Für dieses Fahrzeug muss die Methode einheitlich für das ganze Jahr gelten. Haben Sie die Privatnutzung bisher pauschal nach der Ein-Prozent-Regelung versteuert, ist der Wechsel zum Fahrtenbuch erst zum nächsten Jahreswechsel möglich. Der Bundesfinanzhof hat das mit Urteil vom 20.03.2014 (Az. VI R 35/12) entschieden.
Der Kauf lohnt sich trotzdem sofort. Sie zahlen bei uns einmalig – kein Abo, keine monatliche Gebühr. Ein Gerät, das Sie im Herbst einbauen, kostet Sie im Folgejahr keinen Cent mehr. Sie gewinnen dadurch: Das Portal ist eingerichtet, Sie kennen die Klassifizierung, offene Fragen sind geklärt. Am 1. Januar läuft alles vom ersten Kilometer an sauber – ohne Einarbeitung in einem Zeitraum, der bereits steuerlich zählt.
Nutzen Sie das Fahrtenbuch nicht als Alternative zur Ein-Prozent-Regelung, sondern etwa zum Nachweis betrieblicher Fahrten, für Ihre Flottenübersicht oder für kommunale Dienstfahrzeuge, gilt diese Einschränkung ohnehin nicht. Sie können jederzeit einsteigen.
Dieser Hinweis ersetzt keine steuerliche Beratung. Bitte stimmen Sie den Wechsel der Methode mit Ihrem Steuerberater ab.
Jeder Fahrteintrag wird kryptografisch mit dem vorhergehenden verkettet. Würde jemand einen bereits gespeicherten Eintrag nachträglich verändern, wäre die Kette ab dieser Stelle inkonsistent – das ist sofort erkennbar. Das Finanzamt oder Ihr Steuerberater kann die Kette jederzeit prüfen und damit die Unverletztheit der Daten technisch belegen.
Mehr Details zur Technik finden Sie auf unserer GoBD-Seite.
Ja, das ist sogar ausdrücklich erwünscht. Die Konformitätserklärung (PDF) ist so formuliert, dass ein Steuerberater oder Betriebsprüfer die technischen Eigenschaften und die rechtlichen Grundlagen (BMF-Schreiben, OFD-Rheinland-Rundverfügung, BFH-Rechtsprechung) nachvollziehen kann.
Sie können das Dokument bereits vor dem Kauf herunterladen und mit Ihrem Steuerberater besprechen.
Bei einer Betriebsprüfung legen Sie Ihr Fahrtenbuch als PDF-Export vor – jederzeit auf Knopfdruck im Portal erzeugbar.
Verlangt der Prüfer mehr als die reine Aufstellung, erzeugen Sie den Vollexport. Er enthält zusätzlich die Prüfsummen jeder einzelnen Fahrt, jede nachträgliche Änderung mit Begründung und Zeitstempel sowie eine Prüfanleitung, mit der sich die Unversehrtheit der Aufzeichnungen unabhängig nachrechnen lässt – ohne Software von uns.
Für technische Rückfragen Ihres Prüfers oder Steuerberaters stehen wir gern zur Verfügung – Kontakt per info@cmg-fahrtenbuch.de.
Sie können Ihren gesamten Datenbestand jederzeit selbst exportieren – vollständig und ohne Zusatzkosten. Die verwendeten Dateiformate sind offen dokumentiert und ohne unsere Software auswertbar. Genau darauf ist der Vollexport ausgelegt: Er enthält neben den Fahrten auch die Prüfsummen, die Änderungshistorie und eine Anleitung, mit der ein Prüfer die Unveränderbarkeit selbst nachrechnen kann.
Sollten wir den Betrieb des Portals einstellen, kündigen wir das mindestens zwölf Monate im Voraus an. In dieser Zeit bleibt der Dienst einschließlich der Exportfunktion unverändert verfügbar. Diese Zusage steht in unseren AGB (§ 8) und ist damit für uns verbindlich.
Fahrten erfassen, Fahrtzweck, PDF-Export, OBD-Diagnose.
Der Fahrtzweck muss für dienstliche Fahrten innerhalb von 7 Tagen nach der Fahrt ergänzt werden. Diese Frist entspricht der üblichen Auslegung von „zeitnaher Führung" nach GoBD.
Nach Ablauf der 7 Tage können Sie den Eintrag nicht mehr einfach ändern – nachträgliche Eintragungen nach Fristablauf werden im Audit-Log als solche markiert, was bei einer Betriebsprüfung zu Rückfragen führen kann. Wir empfehlen deshalb, den Zweck möglichst unmittelbar nach Fahrtende zu ergänzen.
Nach 10 regulären Fahrten analysiert das System automatisch, welche OBD-Daten Ihr Fahrzeug liefert. Im Portal erscheint dann ein OBD-Check-Report mit einer Übersicht: welche Auswertungen bei Ihrem Fahrzeug funktionieren, welche nicht.
Geprüft werden Tankstand, Kraftstoffverbrauch, Motor-Fehlercodes, 12-Volt-Bordspannung und (bei E-Fahrzeugen, sofern vom Hersteller freigegeben) der Ladezustand der Traktionsbatterie. Diese Auswertungen sind im Lieferumfang enthalten – was Ihr Fahrzeug tatsächlich liefert, sehen Sie nach dem OBD-Check direkt im Portal.
Ja. Im Portal erzeugen Sie jederzeit einen Vollexport – ein ZIP-Paket mit allen Fahrten samt Prüfsummen, der kompletten Änderungshistorie, den Protokolldaten und den Fahrtenbuch-Belegen als PDF.
Dem Paket liegt eine Prüfanleitung bei, die die verwendeten Verfahren offenlegt. Ihr Steuerberater oder ein Prüfer kann damit die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen selbst nachrechnen – ohne Software von uns und ohne Zugang zu unserem System. Jede Tabelle liegt als CSV und als JSON bei: CSV öffnet sich direkt in Excel, JSON eignet sich für die maschinelle Auswertung.
Darüber hinaus können Sie für einzelne Fahrzeuge und Zeiträume jederzeit einen PDF-Export erzeugen.
Ja. Ein Portal-Account kann beliebig viele Fahrzeuge verwalten – pro Fahrzeug benötigen Sie einen eigenen CMG Tracker. In der Fahrtenliste können Sie nach Fahrzeug filtern, und der PDF-Export kann entweder je Fahrzeug oder als Gesamtbericht erstellt werden.
Für Fuhrparkverantwortliche mit mehreren Fahrern ist die Rollenverwaltung im Portal darauf ausgelegt: jeder Fahrer sieht nur seine eigenen Fahrten, der Administrator sieht alle.
Wo liegen die Daten, wer hat Zugriff, wie lange werden sie aufbewahrt.
Alle Daten – sowohl die Fahrtenaufzeichnungen als auch die Backups – werden ausschließlich auf Servern in Deutschland gespeichert. Konkret bei der Hetzner Online GmbH, einem deutschen Hoster mit Rechenzentren in Nürnberg und Falkenstein.
Eine Übermittlung in Drittländer außerhalb der EU findet nicht statt. Wir bieten gern einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) an, wenn Sie Ihr Fahrzeug geschäftlich nutzen und dafür eine DSGVO-Dokumentation benötigen.
Zugriff auf Ihre Fahrtdaten haben ausschließlich Sie selbst (über Ihr Portal-Konto) und – in streng begrenztem Umfang für Wartungszwecke – die Administratoren von CMG. Jeder Verwaltungszugriff wird im Audit-Log protokolliert.
Eine Weitergabe an Dritte (Versicherungen, Werbetreibende, Behörden) findet nicht statt. Ausnahme: gesetzliche Auskunftspflichten (z. B. bei richterlichem Beschluss), wie das bei jedem deutschen Unternehmen der Fall ist.
Die Fahrtdaten werden 10 Jahre aufbewahrt – das entspricht der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für steuerrelevante Unterlagen nach § 147 AO. In dieser Zeit bleiben die Daten im Portal abrufbar, auch wenn Sie den Tracker irgendwann nicht mehr aktiv nutzen.
Nach Ablauf der 10 Jahre werden die Daten automatisch gelöscht, sofern Sie keine längere Aufbewahrung wünschen. Eine vorzeitige Löschung auf Ihren Wunsch ist ebenfalls möglich, soweit keine steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen.
Hilfe, Defekte, SIM-Nachkauf, Umzug des Trackers.
Der Support erfolgt per E-Mail an info@cmg-fahrtenbuch.de. Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags, bei dringenden Themen schneller. Wir sind ein kleines Team und legen Wert auf persönliche Antworten – kein automatisiertes Ticket-System.
Das Datenvolumen der mitgelieferten SIM reicht bei typischer Nutzung für drei bis sechs Jahre. Wenn es zur Neige geht, benachrichtigen wir Sie rechtzeitig per E-Mail. Eine Ersatz-SIM kostet 34 € einmalig und wird Ihnen zugeschickt – einlegen, fertig.
Sollte das Gerät innerhalb der Gewährleistungsfrist (24 Monate) einen technischen Defekt zeigen, tauschen wir es kostenfrei aus. Kontaktieren Sie uns per E-Mail mit einer kurzen Beschreibung des Problems und der IMEI-Nummer (steht auf dem Gerät). Wir senden Ihnen dann ein Ersatzgerät und ein Rücksendeetikett zu.
Ja. Der Tracker selbst kann beliebig oft umgesteckt werden – er ist allerdings immer nur einem aktiven Fahrzeug zugeordnet. Den Wechsel fuehren Sie im Portal durch:
So bleibt die Fahrtenhistorie pro Fahrzeug sauber getrennt, und Steuerberater oder Betriebspruefer sehen eindeutig, welche Fahrten zu welchem Fahrzeug gehoeren.